A. Vertragsgegenstand

1. Die Firma clicks digital – im folgenden clicks genannt – erbringt Dienstleistungen im Bereich Design und Programmierung von Webseiten und Online Shops.

2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen clicks und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von clicks schriftlich bestätigt werden.

 

B. Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform; zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von clicks erforderlich.

2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn clicks ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

4. Mitarbeiter und/oder Beauftragte von clicks können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen.

 

C. Leistungsbeschreibung

1. Die Leistungen sind im entsprechenden Kundenauftrag enthalten.

 

D. Gewährleistung und Garantie

1. Clicks übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

2. Clicks gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

3. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von clicks liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

4. Clicks kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen.

5. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz J. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber clicks gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von clicks beruhen.

 

E. Copyright/Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

1. Clicks stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.

2. Meldet clicks die Seiten im eigenen Namen an, erhält der Kunde keine automatischen Nutzungsrechte an der Domain.

3. Die Kosten für die Reservierung und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt clicks während der Vertragslaufzeit.

4. Meldet clicks für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde clicks hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

 

F. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Die einmaligen Leistungen werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Regelmäßige Leistungen werden monatlich zum 01. eines Monats in Rechnung gestellt.

4. Clicks kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7 %. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

 

G. Kündigung

1. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch clicks liegen unter anderem vor, wenn:

a) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet

b) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird

c) der Vertragspartner gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

2. Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte an-greifen.

 

H. Verantwortlichkeit, Freistellung

1. Clicks prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

2. Clicks behält sich vor Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen. Clicks führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.

3. Der Auftraggeber stellt clicks hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

4. Clicks ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn clicks von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

5. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für sämtliche an der Internetpräsentation bestehenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen wettbewerbsrechtlichen Schutzrechten die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzte ausschließlichen der erstellten Leistungen ein, soweit er hierzu in der Lage ist und keine abweichende vertragliche Regelung existiert.

 

I. Mitwirkung und Abnahme

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit clicks die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von clicks unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt clicks auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von clicks vorliegen, kann clicks den Aufwand in Rechnung stellen.

3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist clicks von der Leistungspflicht befreit. Leistet clicks dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preise in Rechnung.

4. Sollte clicks von Seiten des Auftraggebers kein FTP-Zugriff gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z. B. Internetagenturen oder Provider).

5. Clicks ist berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von clicks nach außen zu kommunizieren. Clicks darf die von ihr entwickelten Leistungen angemessen, in Form eines Footer-Link signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

6. Mit Fertigstellung der Leistung zeigt der Auftragnehmer diese schriftlich an. Der Auftraggeber hat innerhalb 14 Tagen die Leistung zu prüfen und evtl. Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb 14 Tagen keine Meldung, so gilt die Leistung als abgenommen.

 

J. Haftung

1. Clicks haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.

2. Clicks leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:

a) Bei Vorsatz in voller Höhe.

b) Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.

c) In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt:
bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.

3. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn clicks die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von clicks nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

4. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet clicks nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

K. Geheimhaltung

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von clicks oder im Auftrag von clicks handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

 

L. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: 16.10.2015