Am vergangenen Dienstag verhängte die EU-Kommission gegen Google die bislang höchste Wettbewerbsstrafe in Höhe 2,42 Milliarden Euro. Im Kern geht es um die prominent angezeigten Google Shopping-Ergebnisse. Wir erklären, was Anzeigenkunden jetzt tun sollten.

Der Vorwurf: Google missbraucht seine Marktmacht

Wer mit Google sucht kann neben Videos oder Bildern auch den Shopping-Dienst des US-Konzerns nutzen. Dabei werden Produkte aus Onlineshops angezeigt, die Google zum jeweiligen Suchbegriff für relevant erachtet. Produkte der Kunden, die bei Google Anzeigen buchen, werden in der Regel als erstes in den Suchergebnissen angezeigt.

Die EU-Kommission betrachtet das Vorgehen als Bevorzugung eigener Google-Dienste. Google missbrauche dadurch seine Vormachtstellung im Markt und benachteilige Anbieter, die keine Anzeigen buchen, indem sie erst weiter unten in den Suchergebnissen angezeigt würden, so die EU-Kommission.

Google habe anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen und verhindert, „dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können“, sagte EU-Kommissarin Vestager bei der Verkündung der Strafe.

Google hat nun 90 Tage Zeit, um die Praxis einzustellen

Weigert sich das Unternehmen, drohen weitere Strafzahlungen von bis zu 5 Prozent des weltweit täglichen Umsatzes der Muttergesellschaft Alphabet. Bei einem Jahresumsatz von fast 80 Milliarden Euro betrüge die Strafe demnach 14 Millionen Euro pro Tag.

Googles Chefjurist Kent Walker kündigte an, die Entscheidung ausführlich zu prüfen und einen Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Sollte Google in Berufung gehen, dürften noch viele Jahre vergehen bis ein endgültiges Urteil gefällt ist.

Muss ich jetzt meine Google-Shopping-Kampagne zurückziehen?

Nein. Zum einen hat Google 90 Tage Zeit um das Geschäftsmodell abzustellen, zum anderen ist davon auszugehen, dass Google wegen dieses lukrativen Geschäftszweiges in Berufung gehen wird.

Der Prozess würde sich demnach um mehrere Jahre hinziehen. Zeitgleich blieben die Google-Shopping-Anzeigen weiter bestehen.

Sind meine Google AdWords/Google Ads Anzeigen durch die Strafe betroffen?

Nein. Die Strafe bezieht sich nur auf die Praxis der Google Shopping-Anzeigen.

Wird Google das Anzeigengeschäft in Zukunft ändern?

Die Frage kann zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig beantwortet werden. Seit Jahren ist die Konzernmutter Alphabet auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern, um sich von den Werbeeinnahmen seiner Suchmaschine Google unabhängiger zu machen. Bislang jedoch ohne Erfolg. Daher ist davon auszugehen, dass Google das Anzeigengeschäft auch in Zukunft weiter betreiben und sogar noch ausbauen wird.

Bildmaterial: © European Union

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